Förderrichtlinie

Die Vitruvius-Stiftung ist primär fördernd tätig durch Projekte, die die Stiftung in Kooperation mit anderen gemeinnützigen Körperschaften entwickelt und realisiert.

Die vorliegenden Förderrichtlinien informieren über unsere Kriterien zur Beurteilung externer Förderanfragen.

Wir bitten Sie, uns ausschließlich Förderanträge zu senden, deren Inhalt und Struktur mit den Förderrichtlinien der Vitruvius-Stiftung übereinstimmen.

Welche formellen Kriterien stellen wir an einen Förderantrag?

Um eine Bearbeitung Ihres Förderantrages zu gewährleisten, können wir ausschließlich Anfragen bearbeiten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • für die Förderanfrage wird das Antragsformular unserer Webseite www.pe-becker.de (www.vitruvius-stiftung.de) verwendet,
  • das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt,
  • dem Antragsformular ist eine (max. einseitige) Darstellung des zu fördernden Projekts beigefügt und
  • beides wird an folgende Adresse per Post versandt:

Vitruvius-Stiftung
Vorstandsvorsitzende

z. H. Frau Angelika Becker
Kölner Str. 23-25
53925 Kall

Elektronisch übermittelte Anfragen können wir derzeit nicht berücksichtigen. Wir informieren Sie in der Regel zeitnah, wie über Ihre Förderanfrage entschieden wurde.

Wer kann einen Antrag stellen?
  • Antragsteller und damit Förderungsempfänger können sein:
  • Bildungseinrichtungen des öffentlichen Rechts, die den Stiftungszweck unterstützen und/oder
  • Juristische Personen/Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts, deren Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt anerkannt ist
  • Bundesministerium für Bildung und Forschen (BMBF) zugunsten dem „Deutschland Stipendium“
Welche inhaltlichen Kriterien berücksichtigen wir bei unserer Entscheidung?


Die nachfolgenden inhaltlichen Kriterien sollen Ihnen bei der Bearbeitung von Ihrer Förderanfrage helfen. Bitte prüfen Sie genau, ob Ihr Projekt Aussicht auf Förderung durch unsere Stiftung hat.

Was finden wir bei Projekten gut?
  • Eigeninitiative der am Projekt beteiligten Personen,
  • Qualität der Projekte und ihrer Inhalte,
  • klare und gut durchdachte inhaltliche sowie finanzielle Planung des Projekts/Maßnahme,
  • Vorbildfunktion eines Projektes und Multiplizierbarkeit,
  • Seriosität, Erfahrung und Reputation des Antragstellers,
  • effizienter Einsatz von Mitteln,
  • auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit angelegte Ideen,
  • Dokumentation der Projekte
  • Aktualität des Themas.

Diese Auflistung zeigt, welche Eigenschaften wir – losgelöst von konkreten Anträgen – für grundsätzlich förderwürdig halten. Dies bedeutet nicht, dass wir ausschließlich Anfragen unterstützen, die alle genannten Kriterien erfüllen müssen.

Gibt es eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Förderung?

Nein, es gibt keine Höchstgrenze für den Förderbetrag, den ein Projekt/Einrichtung oder Körperschaft maximal erhalten kann. Wir unterstützen jedoch vornehmlich Projekte/Maßnahmen, die von der Eigeninitiative der Beteiligten geprägt sind. Folglich haben Förderanfragen, die z.B. kostenintensive Vorhaben beantragen, in der Regel keine Aussicht auf Erfolg.

Was fördern wir bei Projekten nicht?

Der Inhalt des Projekts liegt außerhalb des Stiftungszwecks (siehe Stiftungssatzung) und

erfüllt nicht die Voraussetzungen nach Punkt 2.
Projekte mit politischem oder religiösem Hintergrund, die nicht der Abgabenordnung entsprechen. Anfragen, die von Beginn an ausschließlich die Finanzierung von administrativen Kosten (Reisekosten, Instandhaltungskosten von Gebäuden, Werbung etc.) im Blick haben.

Werden die geförderten Projekte/Maßnahmen in der Presse und Medien veröffentlicht?


Die geförderten Projekte/Maßnahmen können durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden.

Sind wir bei unserer Entscheidung frei?

Wir behalten uns als unabhängige Stiftung vor, im eigenen und freien Ermessen über die bei uns eigegangenen Förderanfragen zu entscheiden. Diese Freiheit in der Entscheidung ist elementarer Bestandteil unserer Tätigkeit als gemeinnützige Stiftung.

Die Vitruvius-Stiftung behält sich vor, ihre Bereitschaft zur Entgegennahme von Förderanfragen jederzeit zu widerrufen oder ihre Förderrichtlinien zu verändern. Die in diesen Förderrichtlinien niedergelegten Grundsätze dienen alleine der Transparenz unserer Tätigkeit. Hieraus lassen sich keine Ansprüche – gleich welcher Art – gegen die Stiftung herleiten.

Förderantrag